Privat Versicherte

Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine  Psychotherapiestunde belaufen sich auf ca. 100,55 € zzgl. Diagnostik.

Es sei an dieser Stelle auf eine Honorarvereinbarung in meiner Praxis hingewiesen, die notwendig war, um die Wirtschaftlichkeit der Praxis sowie die Qualität und Wertschätzung meiner psychotherapeutischen Arbeit zu erhalten. Die Gebührenordnung wurde seit 27 Jahren für das psychotherapeutische Leistungsverzeichnis nicht angepasst, so dass die Höhe des Honorars seitdem unverändert ist.  Die Honorarvereinbarung lehnt sich an die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen an. Damit steigen die Kosten pro psychotherapeutischer Sitzung auf 131,15€ (dies entspricht GOP-Ziffer 870 zum 3,0-fachen Satz) unabhängig von der Erstattungsfähigkeit des erhöhten Steigerungssatzes durch Dritte.

Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Übernahme der Kosten hängt von Ihrem Versicherungsumfang ab.

Bitte informieren Sie sich, ob und in welchem Umfang ambulante psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden und lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung alle für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.