Freie Heilfürsorge

Wenn Sie Bundeswehrsoldat sind und bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch bei mir vereinbaren. Sie benötigen lediglich eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt im Rahmen des Primärarztmodells („Hausarztmodell“). Weitere Nachweise sind nicht nötig, da auf ein Verfahren wie bei gesetzlich Versicherten Patienten verzichtet wird.

Im ersten Termin, der probatorischen Sitzung, benötige ich den Sanitätsvordruck (San/Bw/0218) zur Kostenübernahme vom Soldaten. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden.
Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und Sie mit einer Psychotherapie bei mir beginnen möchten, teile ich das dem überweisenden Truppenarzt mit. Die erstellte Diagnose sowie Indikation und Therapieziel wird mit einer kurzen Begründung an den Truppenarzt formlos übermittelt, damit sind die ersten 25 Sitzungen genehmigt.
Der Truppenarzt erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis (gleichzeitig Genehmigung zur Psychotherapie und Kostenübernahmeerklärung).

Auch Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Das heißt, Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen und eine Therapie beginnen bzw. einen Termin für eine probatorische Sitzung vereinbaren.