Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hierfür ist ein so genannter Kassensitz notwendig, über den ich zurzeit, trotz geeigneter Qualifikation, nicht verfüge.
In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit sich die Kosten einer privaten Psychotherapie in meiner Praxis von ihrer Kasse erstatten zu lassen. In diesem Fall greift das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Bei allen weiteren Formalitäten unterstütze ich Sie gerne.

Folgende Schritte sollten Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung beachten:

  • Teilen Sie Ihrer Krankenkasse in einem formlosen Schreiben Ihren Bedarf an einer Verhaltenstherapie mit.
  • Erbringen Sie den Nachweis, dass Sie trotz mehrerer Versuche, (mindestens drei, besser fünf Versuche) keinen kassenärztlichen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe finden konnten.
  • Lassen Sie sich von einem Psychiater, Facharzt oder von einem Neurologen die Dringlichkeit einer Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt bestätigen.

Einen sehr guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren liefert die aktuelle Broschüre der Bundespsychotherapeuten-kammer, die Sie unten, als PDF herunterladen können.